Schweiz/Energie: Rettungspaket für Stromversorger vom Parlament verabschiedet

Veröffentlicht am 28/09/2022 | La rédaction

Schweiz

Die Stromversorger haben einen Rettungsanker. Das Parlament stimmte für Maßnahmen im Wert von rund 10 Milliarden, um die Energieversorgung des Landes zu sichern.

Die Elektrizitätsunternehmen können einen Rettungsmechanismus in Anspruch nehmen, damit ihnen nicht die Liquidität ausgeht. Der Nationalrat schloss sich am Montag seiner Schwesterkammer in Bezug auf dieses Regierungsprojekt an, das die Versorgung der Schweiz sicherstellen soll.

Die Energiepreise steigen unter anderem wegen des Krieges in der Ukraine. Damit steigen auch die Sicherheiten, die die Stromunternehmen stellen müssen, um die Transaktionen auf den Märkten zu gewährleisten.

Aus Sorge vor einem möglichen Blackout will der Bundesrat sicherstellen, dass systemrelevante Unternehmen jederzeit Strom kaufen können. Ende April schlug er einen Rettungsmechanismus vor. Dieser ist mit 10 Milliarden Franken dotiert und ermöglicht es, den Unternehmen rasch Liquidität in Form von Darlehen zur Verfügung zu stellen.

Alpiq, Axpo, BKW und alle Unternehmen, die aufgrund ihrer regionalen Bedeutung, ihres Grundversorgungsauftrags und ihrer Eigenproduktion systemrelevant sind, werden Anspruch darauf haben. Gerade Alpiq hatte im Dezember letzten Jahres Liquiditätsschwierigkeiten, Axpo Anfang des Monats.

Der Bundesrat gewährte dem letztgenannten Unternehmen einen Rahmenkredit von vier Milliarden Franken und griff dabei auf das Notrecht zurück. In einer ausserordentlichen Session werden sich die Abgeordneten heute Abend mit diesem Zusatzkredit zum Budget 2022 befassen. Am Mittwochmorgen sind die Senatoren an der Reihe.

Darlehen unter Bedingungen

Die Gewährung von Darlehen ist an Bedingungen geknüpft, um die Subsidiarität der Bundeshilfe zu gewährleisten. Die betroffenen Unternehmen müssen Transparenzvorschriften einhalten. Auch die Ausschüttung von Dividenden ist verboten.

Das Darlehen ist zudem an eine marktgerechte Anleiherendite zuzüglich einer Risikoprämie von 4 bis 10 Prozent gebunden. Die Kantone ihrerseits müssen dem Bund die Hälfte allfälliger Verluste auf den als Darlehen gewährten Beträgen zurückerstatten. Im Gegenzug werden sie zu 50% von den Einnahmen aus der Risikoprämie profitieren.

Systemrelevante Stromunternehmen müssen außerdem eine jährliche Pauschale entrichten, um einen Teil der Kosten für den Einsatz zu decken, die sich auf 10 bis 20 Millionen Franken belaufen würden. Ein Unternehmen kann von der Pauschale befreit werden, wenn es mit einer kantonalen finanziellen Unterstützung rechnen kann, die derjenigen des Bundesmechanismus entspricht.

Stromversorger, die Bundeshilfe beantragen, dürfen weiterhin keine Boni an die Mitglieder der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats zahlen. Die Abgeordneten folgten am Montag mit 133 zu 52 Stimmen den Senatoren in diesem Punkt.

Schließlich müssen die antragstellenden Unternehmen den Behörden die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. Auch die Bevölkerung wird Zugang dazu haben müssen.

Die Maßnahmen werden bis Ende 2026 befristet sein. Es wird erwartet, dass weitere Maßnahmen folgen werden, um den Stromsektor widerstandsfähiger zu machen.

Quelle: www.lenouvelliste.ch


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